Landessozialgericht NRW, 2018-02-08, L 9 SO 256/16

L 9 SO 256/16Sozialversicherungsgericht08.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 256/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-08

Aktenzeichen: L 9 SO 256/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0208.L9SO256.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.03.2016 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2014 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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