L 8 BA 18/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-01-26, L 8 BA 18/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-01-26, L 8 BA 18/18 B ER
L 8 BA 18/18 B ERSozialversicherungsgericht26.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 18/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-26
Aktenzeichen: L 8 BA 18/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0126.L8BA18.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 21.12.2017 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4.4.2016 wird angeordnet, soweit mit diesem Säumniszuschläge in Höhe von 7.774,00 Euro festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu 5/6 und die Antragsgegnerin zu 1/6, jeweils mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.095,94 Euro festgesetzt.
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