Landessozialgericht NRW, 2017-08-01, L 6 AS 860/17 B ER

L 6 AS 860/17 B ERSozialversicherungsgericht01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 860/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-01

Aktenzeichen: L 6 AS 860/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0801.L6AS860.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin T, L, bewilligt.

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