Landessozialgericht NRW, 2017-08-01, L 6 AS 575/17 B ER

L 6 AS 575/17 B ERSozialversicherungsgericht01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 575/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-01

Aktenzeichen: L 6 AS 575/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0801.L6AS575.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.03.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B, C, zu seiner Vertretung beigeordnet.

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