L 21 AS 782/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-07-27, L 21 AS 782/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-07-27, L 21 AS 782/17 B ER
L 21 AS 782/17 B ERSozialversicherungsgericht27.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 AS 782/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: L 21 AS 782/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0727.L21AS782.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2017 geändert und der Antrag des Antragstellers zu 2) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1, 3 und 4 für das erstinstanzliche Verfahrens dem Grunde nach zu 1/2, für das Beschwerdeverfahren in vollem Umfang. Der Antragsteller zu 2 trägt seine Kosten für beide Instanzen selbst. Insofern wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2017 ebenfalls geändert.
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