L 9 SO 240/16•Landessozialgericht NRW, 2017-07-20, L 9 SO 240/16
Landessozialgericht NRW, 2017-07-20, L 9 SO 240/16
L 9 SO 240/16Sozialversicherungsgericht20.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 240/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-20
Aktenzeichen: L 9 SO 240/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0720.L9SO240.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 22.03.2016 abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 08.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 und der Bescheid vom 26.07.2016 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.697,64 Euro festgesetzt.
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