Landessozialgericht NRW, 2017-06-21, L 12 AS 807/17 B ER

L 12 AS 807/17 B ERSozialversicherungsgericht21.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 807/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-21

Aktenzeichen: L 12 AS 807/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0621.L12AS807.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.03.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antragstellerin wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T aus L beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.