Landessozialgericht NRW, 2017-05-31, L 11 KA 38/14

L 11 KA 38/14Sozialversicherungsgericht31.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 38/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-31

Aktenzeichen: L 11 KA 38/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0531.L11KA38.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.03.2014 wird zurückgewiesen. Klägerin und Beklagter tragen die Gerichtskosten des Verfahrens zu je ½. Der Beklagte trägt ½ der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.