L 11 KA 38/14•Landessozialgericht NRW, 2017-05-31, L 11 KA 38/14
Landessozialgericht NRW, 2017-05-31, L 11 KA 38/14
L 11 KA 38/14Sozialversicherungsgericht31.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 38/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-31
Aktenzeichen: L 11 KA 38/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0531.L11KA38.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.03.2014 wird zurückgewiesen. Klägerin und Beklagter tragen die Gerichtskosten des Verfahrens zu je ½. Der Beklagte trägt ½ der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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