L 19 SF 10/17 ER•Landessozialgericht NRW, 2017-01-16, L 19 SF 10/17 ER
Landessozialgericht NRW, 2017-01-16, L 19 SF 10/17 ER
L 19 SF 10/17 ERSozialversicherungsgericht16.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 SF 10/17 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-16
Aktenzeichen: L 19 SF 10/17 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0116.L19SF10.17ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16.. Senat
Tenor
Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.12.2016 wird insoweit einstweilen ausgesetzt, als der Antragsteller verpflichtet wird, an die Antragsgegnerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form der Regelleistung für die Zeit vom 02.12.2016 bis zum 28.12.2016 vorläufig zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller trägt 3/4 der Kosten der Antragsgegnerin.
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