Landessozialgericht NRW, 2017-01-12, L 7 AS 902/16 NZB

L 7 AS 902/16 NZBSozialversicherungsgericht12.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 902/16 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-12

Aktenzeichen: L 7 AS 902/16 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0112.L7AS902.16NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.03.2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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