L 7 AS 902/16 NZB•Landessozialgericht NRW, 2017-01-12, L 7 AS 902/16 NZB
Landessozialgericht NRW, 2017-01-12, L 7 AS 902/16 NZB
L 7 AS 902/16 NZBSozialversicherungsgericht12.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 902/16 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-12
Aktenzeichen: L 7 AS 902/16 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0112.L7AS902.16NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.03.2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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