L 7 AS 2352/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-12-22, L 7 AS 2352/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-12-22, L 7 AS 2352/16 B ER
L 7 AS 2352/16 B ERSozialversicherungsgericht22.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2352/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-22
Aktenzeichen: L 7 AS 2352/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1222.L7AS2352.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.11.2016 geändert. Die Beigeladene wird verpflichtet, für die Zeit vom 20.09.2016 bis zum 31.01.2017 Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, E beigeordnet.
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