Landessozialgericht NRW, 2016-12-21, L 20 SO 632/16 B ER

L 20 SO 632/16 B ERSozialversicherungsgericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 632/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: L 20 SO 632/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1221.L20SO632.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 22.11.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch für das Beschwerdeverfahren. Der Antragstellerin wird ab dem 15.12.2016 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T, F, bewilligt.

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