Landessozialgericht NRW, 2016-12-16, L 8 R 271/16 B ER

L 8 R 271/16 B ERSozialversicherungsgericht16.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 271/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: L 8 R 271/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1216.L8R271.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozial- gerichts Aachen vom 12.2.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 27.782,00 EUR festgesetzt.

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