L 1 KR 680/15•Landessozialgericht NRW, 2016-12-06, L 1 KR 680/15
Landessozialgericht NRW, 2016-12-06, L 1 KR 680/15
L 1 KR 680/15Sozialversicherungsgericht06.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 680/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-06
Aktenzeichen: L 1 KR 680/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1206.L1KR680.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.09.2015 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.10.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2015 verurteilt, der Klägerin eine stationäre Liposuktion als Sachleistung nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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