Landessozialgericht NRW, 2016-11-30, L 8 R 186/13 WA

L 8 R 186/13 WASozialversicherungsgericht30.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 186/13 WA — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: L 8 R 186/13 WA

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1130.L8R186.13WA.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des gesamten Rechtsstreits je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für den gesamten Rechtsstreit auf 13.792,88 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.