L 8 R 185/13 WA•Landessozialgericht NRW, 2016-11-30, L 8 R 185/13 WA
Landessozialgericht NRW, 2016-11-30, L 8 R 185/13 WA
L 8 R 185/13 WASozialversicherungsgericht30.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 185/13 WA — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: L 8 R 185/13 WA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1130.L8R185.13WA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Klage wird der Bescheid vom 29.01.2012 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird für den gesamten Rechtsstreit auf 1.927,80 Euro festgesetzt.
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