L 19 AS 1372/15•Landessozialgericht NRW, 2016-11-28, L 19 AS 1372/15
Landessozialgericht NRW, 2016-11-28, L 19 AS 1372/15
L 19 AS 1372/15Sozialversicherungsgericht28.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1372/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-28
Aktenzeichen: L 19 AS 1372/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1128.L19AS1372.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.06.2015 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 11.02.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.04.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 28.09.2016 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 29.02.2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II i.H.v. insgesamt 1004,00 Euro (Regelbedarf 404,00 Euro + 600,00 Euro KdU) monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu 1/10 zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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