Landessozialgericht NRW, 2016-11-25, L 14 R 161/16

L 14 R 161/16Sozialversicherungsgericht25.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 161/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-25

Aktenzeichen: L 14 R 161/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1125.L14R161.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 18.01.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch "der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits" aufgehoben wird. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten sowohl im ersten Rechtszug (SG Detmold S 16 R 732/15 WA) als auch im Berufungsverfahren einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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