Landessozialgericht NRW, 2016-11-18, L 13 SB 248/16

L 13 SB 248/16Sozialversicherungsgericht18.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 SB 248/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-18

Aktenzeichen: L 13 SB 248/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1118.L13SB248.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28.06.2016 geändert und die Klage abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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