L 13 SB 127/16•Landessozialgericht NRW, 2016-11-18, L 13 SB 127/16
Landessozialgericht NRW, 2016-11-18, L 13 SB 127/16
L 13 SB 127/16Sozialversicherungsgericht18.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 SB 127/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-18
Aktenzeichen: L 13 SB 127/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1118.L13SB127.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.02.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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