Landessozialgericht NRW, 2016-10-26, L 9 AL 45/16 NZB

L 9 AL 45/16 NZBSozialversicherungsgericht26.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 45/16 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-26

Aktenzeichen: L 9 AL 45/16 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1026.L9AL45.16NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.02.2016 zugelassen. Das Beschwerdeverfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Dem Kläger wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S, S-straße 00, Q beigeordnet.

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