L 11 KR 259/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-10-11, L 11 KR 259/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-10-11, L 11 KR 259/16 B ER
L 11 KR 259/16 B ERSozialversicherungsgericht11.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 259/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-11
Aktenzeichen: L 11 KR 259/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1011.L11KR259.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Kosten für eine Haushaltshilfe im Umfang von fünf Stunden täglich mit Ausnahme der Wochenenden und gesetzlichen Feiertage in der Zeit vom 11.10.2016 bis zum 31.01.2017, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Sozialgerichts Aachen - S 15 KR 361/15 -) bis zu einem Stundensatz von 15,00 EUR zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu ½.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.