L 5 KR 118/14 ZVW•Landessozialgericht NRW, 2016-09-22, L 5 KR 118/14 ZVW
Landessozialgericht NRW, 2016-09-22, L 5 KR 118/14 ZVW
L 5 KR 118/14 ZVWSozialversicherungsgericht22.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 118/14 ZVW — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: L 5 KR 118/14 ZVW
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0922.L5KR118.14ZVW.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2010 geändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 21.442,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.07.2007 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 21.442,42 Euro festgesetzt.
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