Landessozialgericht NRW, 2016-09-14, L 8 R 221/14 B ER

L 8 R 221/14 B ERSozialversicherungsgericht14.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 221/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: L 8 R 221/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0914.L8R221.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 3.2.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 73.943,88 Euro festgesetzt.

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