L 19 AS 1016/16 NZB•Landessozialgericht NRW, 2016-09-14, L 19 AS 1016/16 NZB
Landessozialgericht NRW, 2016-09-14, L 19 AS 1016/16 NZB
L 19 AS 1016/16 NZBSozialversicherungsgericht14.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1016/16 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-14
Aktenzeichen: L 19 AS 1016/16 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0914.L19AS1016.16NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.04.2016 - S 35 AS 159/15 - wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren. Dem Kläger wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M K, X beigeordnet.
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