L 2 AS 2175/15•Landessozialgericht NRW, 2016-09-12, L 2 AS 2175/15
Landessozialgericht NRW, 2016-09-12, L 2 AS 2175/15
L 2 AS 2175/15Sozialversicherungsgericht12.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 2175/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-12
Aktenzeichen: L 2 AS 2175/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0912.L2AS2175.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsgesetz in Höhe von 675,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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