Landessozialgericht NRW, 2016-09-06, L 1 KR 187/16

L 1 KR 187/16Sozialversicherungsgericht06.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 187/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-06

Aktenzeichen: L 1 KR 187/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0906.L1KR187.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 04.02.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 300,- Euro festgesetzt.

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