L 14 R 873/14•Landessozialgericht NRW, 2016-09-02, L 14 R 873/14
Landessozialgericht NRW, 2016-09-02, L 14 R 873/14
L 14 R 873/14Sozialversicherungsgericht02.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 R 873/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: L 14 R 873/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0902.L14R873.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.08.2014 wird zurückgewiesen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden der Beklagten auch hinsichtlich des Berufungsverfahrens auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.046,00 EUR festgesetzt.
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