L 14 R 131/15•Landessozialgericht NRW, 2016-08-26, L 14 R 131/15
Landessozialgericht NRW, 2016-08-26, L 14 R 131/15
L 14 R 131/15Sozialversicherungsgericht26.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 R 131/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-26
Aktenzeichen: L 14 R 131/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0826.L14R131.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SG Gelsenkirchen vom 21.1.2015 geändert und der Bescheid vom 1.4.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.8.2011 vollständig aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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