L 3 R 659/13•Landessozialgericht NRW, 2016-08-08, L 3 R 659/13
Landessozialgericht NRW, 2016-08-08, L 3 R 659/13
L 3 R 659/13Sozialversicherungsgericht08.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 659/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-08
Aktenzeichen: L 3 R 659/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0808.L3R659.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.04.2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin anzugeben, ob eine Person verfügungsberechtigt über das Konto Nr 000 des verstorbenen Versicherten Q O war und, wenn eine Person verfügungsberechtigt war, den Namen und die Anschrift dieser Person zu benennen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 327,21 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.