Landessozialgericht NRW, 2016-07-11, L 20 SO 241/12

L 20 SO 241/12Sozialversicherungsgericht11.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 241/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-11

Aktenzeichen: L 20 SO 241/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0711.L20SO241.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat den Klägern in beiden Rechtszügen ein Viertel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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