L 2 AS 242/12•Landessozialgericht NRW, 2016-02-16, L 2 AS 242/12
Landessozialgericht NRW, 2016-02-16, L 2 AS 242/12
L 2 AS 242/12Sozialversicherungsgericht16.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 242/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: L 2 AS 242/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0216.L2AS242.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.12.2011 aufgehoben, soweit der Beklagte dazu verurteilt worden ist, den Klägern Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 682,00 Euro monatlich für die Zeit vom 21.08. bis zum 31.12.2007 und in Höhe von 687,00 Euro monatlich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.05.2008 zu gewähren und für den Kläger zu 1) einen Zuschuss zur Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Alterskasse zu zahlen. Die diesbezügliche Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt ¼ der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
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