L 8 R 31/12•Landessozialgericht NRW, 2016-01-27, L 8 R 31/12
Landessozialgericht NRW, 2016-01-27, L 8 R 31/12
L 8 R 31/12Sozialversicherungsgericht27.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 31/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-27
Aktenzeichen: L 8 R 31/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0127.L8R31.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Duisburg vom 18.11.2011 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Kosten sind im gesamten Rechtsstreit nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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