L 8 R 278/14•Landessozialgericht NRW, 2016-01-13, L 8 R 278/14
Landessozialgericht NRW, 2016-01-13, L 8 R 278/14
L 8 R 278/14Sozialversicherungsgericht13.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 278/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-13
Aktenzeichen: L 8 R 278/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0113.L8R278.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.3.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.800,00 EUR festgesetzt.
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