L 8 R 935/11•Landessozialgericht NRW, 2015-12-09, L 8 R 935/11
Landessozialgericht NRW, 2015-12-09, L 8 R 935/11
L 8 R 935/11Sozialversicherungsgericht09.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 935/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: L 8 R 935/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1209.L8R935.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.8.2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.969,55 Euro festgesetzt.
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