L 8 R 187/11•Landessozialgericht NRW, 2015-11-25, L 8 R 187/11
Landessozialgericht NRW, 2015-11-25, L 8 R 187/11
L 8 R 187/11Sozialversicherungsgericht25.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 187/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-25
Aktenzeichen: L 8 R 187/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1125.L8R187.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.12.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf 15.379,50 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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