Landessozialgericht NRW, 2015-11-25, L 8 R 187/11

L 8 R 187/11Sozialversicherungsgericht25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 187/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: L 8 R 187/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1125.L8R187.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.12.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf 15.379,50 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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