Landessozialgericht NRW, 2015-11-16, L 7 AS 1729/15 B ER

L 7 AS 1729/15 B ERSozialversicherungsgericht16.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1729/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-16

Aktenzeichen: L 7 AS 1729/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1116.L7AS1729.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 22.09.2015 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 01.05.2015 bis zum 30.11.2015 Kosten der Unterkunft und Heizung iHv monatlich 383 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.