Landessozialgericht NRW, 2015-11-04, L 8 R 599/13

L 8 R 599/13Sozialversicherungsgericht04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 599/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: L 8 R 599/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1104.L8R599.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.1.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.905,19 Euro festgesetzt.

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