Landessozialgericht NRW, 2015-11-03, L 20 SO 388/15 B ER

L 20 SO 388/15 B ERSozialversicherungsgericht03.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 388/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-03

Aktenzeichen: L 20 SO 388/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1103.L20SO388.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 31.08.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus C wird abgelehnt.

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