L 20 SO 388/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-11-03, L 20 SO 388/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-11-03, L 20 SO 388/15 B ER
L 20 SO 388/15 B ERSozialversicherungsgericht03.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 388/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-03
Aktenzeichen: L 20 SO 388/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1103.L20SO388.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 31.08.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus C wird abgelehnt.
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