Landessozialgericht NRW, 2015-10-29, L 5 KR 745/14 KL

L 5 KR 745/14 KLSozialversicherungsgericht29.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 745/14 KL — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-29

Aktenzeichen: L 5 KR 745/14 KL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1029.L5KR745.14KL.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 14.11.2014 wird hinsichtlich der Zuweisungen für Auslandsversicherte aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit neu zu bescheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.

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