Landessozialgericht NRW, 2015-10-28, L 19 AS 1561/15 B ER

L 19 AS 1561/15 B ERSozialversicherungsgericht28.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1561/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-28

Aktenzeichen: L 19 AS 1561/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1028.L19AS1561.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.07.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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