Landessozialgericht NRW, 2015-10-22, L 6 AS 526/15 NZB

L 6 AS 526/15 NZBSozialversicherungsgericht22.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 526/15 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-22

Aktenzeichen: L 6 AS 526/15 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1022.L6AS526.15NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.02.2015 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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