L 8 R 67/15•Landessozialgericht NRW, 2015-10-21, L 8 R 67/15
Landessozialgericht NRW, 2015-10-21, L 8 R 67/15
L 8 R 67/15Sozialversicherungsgericht21.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 67/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: L 8 R 67/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1021.L8R67.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 8.12.2014 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 30.9.2015 wird abgewiesen. Die Kosten trägt in beiden Rechtszügen die Klägerin, außer den Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.020 Euro festgesetzt.
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