Landessozialgericht NRW, 2015-10-14, L 8 R 480/12

L 8 R 480/12Sozialversicherungsgericht14.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 480/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-14

Aktenzeichen: L 8 R 480/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1014.L8R480.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.3.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt in beiden Rechtszügen die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 34.200,00 Euro festgesetzt.

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