L 12 AS 381/15•Landessozialgericht NRW, 2015-09-28, L 12 AS 381/15
Landessozialgericht NRW, 2015-09-28, L 12 AS 381/15
L 12 AS 381/15Sozialversicherungsgericht28.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 381/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-28
Aktenzeichen: L 12 AS 381/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0928.L12AS381.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.12.2014 zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt.
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