L 19 AS 1680/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-09-24, L 19 AS 1680/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-09-24, L 19 AS 1680/14 B ER
L 19 AS 1680/14 B ERSozialversicherungsgericht24.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1680/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-24
Aktenzeichen: L 19 AS 1680/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0924.L19AS1680.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26.08.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 15.09.2014 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U, L, beigeordnet.
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