Landessozialgericht NRW, 2014-06-25, L 12 SO 208/14 B ER

L 12 SO 208/14 B ERSozialversicherungsgericht25.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 208/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: L 12 SO 208/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0625.L12SO208.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 07.05.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

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