L 12 AS 477/14 NZB•Landessozialgericht NRW, 2014-06-25, L 12 AS 477/14 NZB
Landessozialgericht NRW, 2014-06-25, L 12 AS 477/14 NZB
L 12 AS 477/14 NZBSozialversicherungsgericht25.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 477/14 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: L 12 AS 477/14 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0625.L12AS477.14NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.01.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Kläger, ihnen für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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