L 12 AS 232/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-06-25, L 12 AS 232/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-06-25, L 12 AS 232/14 B ER
L 12 AS 232/14 B ERSozialversicherungsgericht25.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 232/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: L 12 AS 232/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0625.L12AS232.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.12.2013 mit der Maßgabe geändert, dass dem Antragsteller zu 1) längstens Leistungen bis 15.03.2014 zu bewilligen sind. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren für die Zeit ab 28.02.2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I, I, bewilligt.
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