Landessozialgericht NRW, 2014-06-18, L 8 R 208/14

L 8 R 208/14Sozialversicherungsgericht18.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 208/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-18

Aktenzeichen: L 8 R 208/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0618.L8R208.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.02.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.158,57 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.158,57 Euro festgesetzt.

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